Allgemeine Geschäftsedingungen execure ag cloud division

Deutsche Version, Dezember 2018

1. Allgemeine Bestimmungen und Anwendungsbereich

Parteien
Die execure ag cloud division, nachfolgend zusammenfassend als execure bezeichnet, stellt ihrem Vertragspartner, nachfolgend Kunde genannt, den Zugang zu ihren Dienstleistungen gemäss Beschreibung im Dienstleistungsvertrag gegen Entrichtung der vertraglich vereinbarten Gebühr zur Verfügung.

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese AGB regeln sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen Kunde und execure und haben für alle Dienstleistungen, Produkte und durch execure vertriebene Fremdprodukte Gültigkeit. Die AGB bilden integrierenden Bestandteil sämtlicher zwischen den Kunden und execure abgeschlossenen Verträge, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Von den AGB abweichende Bestimmungen erlangen nur Rechtsverbindlichkeit, wenn sie von execufre ausdrücklich offeriert oder ausdrücklich schriftlich akzeptiert werden.

Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn execure einen Vertrag durchführt, ohne solchen Bedingungen ausdrücklich zu widersprechen.

Mit der Inanspruchnahme der Dienstleistung von execure anerkennt der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

Mitteilungen
Mitteilungen und Vereinbarungen in Textform, welche durch elektronische Medien übertragen oder festgehalten werden (wie E-Mail, Telefax etc.), sind der Schriftform gleichgestellt.

Der Vertrag zwischen dem Dienstleistungsbezüger und execure kommt durch unterzeichnet eingereichte Bestellofferte, Vertrag, Auftragsbestätigung, Online-Bestellung per E-Mail oder Anmeldeformular oder durch die Bereitstellung der Leistung durch execure zustande.

Leistungen Dritter
Sämtliche Leistungen, welche der Kunde von Dritten in Anspruch nimmt, bilden in keinem Fall Gegenstand des Dienstleistungsvertrages mit execure. Eine vertragliche Haftung von execure für solche Leistungen, insbesondere auch der Support von Drittanbieter-Dienstleistungen, entfällt daher in jedem Fall.

Abtretung
Der Kunde darf nicht ohne vorgängige schriftliche Zustimmung von execure Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf Dritte übertragen. Sofern vorgängig mit execure nicht vertraglich etwas anderes vereinbart worden ist, darf nur der Kunde selbst die vertraglichen Leistungen von execure nutzen. Die Zurverfügungstellung dieser Leistungen an Dritte ist dem Kunden ausdrücklich untersagt. execure kann Dienstleistungen ganz oder teilweise durch von ihr bestimmte Unterauftragnehmer ausführen lassen.

Änderung dieser AGB
Bei Änderungen der AGB teilt execure dies ihren Kunden per E-Mail mit. Im Falle einer Nichtreaktion seitens des Kunden binnen 30 Tagen wird davon ausgegangen, dass die revidierten AGB angenommen worden sind.

Abschliessende Regelung
Durch den schriftlichen Dienstleistungsvertrag und diese von beiden Vertragspartnern ausdrücklich anerkannten Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden die vertraglichen Rechte und Pflichten zwischen dem Kunden und execure abschliessend geregelt. Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform und müssen von bevollmächtigten Vertretern der Parteien unterzeichnet sein.

Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Als Gerichtsstand gilt der Sitz von execure. execure ist berechtigt, den Kunden an seinem Unternehmenssitz oder Wohnsitz zu belangen. Sämtliche Beziehungen zwischen execure und dem Kunden unterstehen ausschliesslich schweizerischem Recht.

2. Leistungsbeschreibung und -zugang, Support via Servicedesk

execure erbringt IT-Dienstleistungen in den Bereichen Consulting, Public Cloud Services, Software-Entwicklung, Infrastrukturlösungen und Support Services, vertreibt Fremdprodukte von Soft- und Hardwareherstellern und stellt IT-Produkte her. Inhalt und Umfang der einzelnen Leistungen und Produkte ergeben sich aus den in den jeweiligen Verträgen, Vereinbarungen und Auftragsbestätigungen enthaltenen Leistungsbeschreibungen. Der in diesen Leistungsbeschreibungen im Einzelnen vereinbarte Inhalt geht den AGB vor. Für Fremdprodukte gelten die Angaben des Herstellers.

Leistungsumfang
Die Leistungen von execure werden gegen Vergütung nach Aufwand und ohne Ergebnisverantwortung erbracht, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Der Zugang des Kunden zur vertraglich festgelegten Dienstleistung besteht grundsätzlich während 24 Stunden und 7 Tagen pro Woche, soweit und sofern dies technisch möglich ist.

Technische Störungen
Technische Störungen, welche im Einflussbereich von execure liegen, werden von dieser entsprechend ihren personellen, technischen und finanziellen Möglichkeiten und dem vereinbarten Dienstleistungsvertrag (Service Level Agreement, SLA) behoben. Die üblichen Bürozeiten des Servicedesk execure sind von Montag bis Freitag von 07.30 Uhr bis 18 Uhr. Ausgenommen sind nationale und kantonale Feiertage.

Umfang Unterstützung, SLA
execure unterstützt den Kunden bei technischen Fragen, Installations- und Anwendungsproblemen beim ersten Basissetup. Weitere Unterstützung, Anleitungen und Support sowie die Kontaktangaben des Servicedesks sind verfügbar über die Webseite von execure. Spezielle Service Level Agreements (SLA) mit von den AGB abweichenden Tarifbestimmungen, Bereitschafts- und Reaktionszeiten sind vorgängig vertraglich zu regeln. Für alle Kunden von execure ohne Service Level Agreements SLA gilt: Während den üblichen Bürozeiten erfolgt der Support zum Ansatz von CHF 200/h, ausserhalb der Bürozeiten zu CHF 300 / h. Für alle Kunden von execure mit SLA/Wartungsabkommen gelten die vertraglich geregelten Dienstleistungen und Ansätze. Kunden ohne SLA erhalten bei einem Anruf ausserhalb der ordentlichen Bürozeiten Support nach dem «Best Effort Delivery»-Prinzip, d.h. die Reaktion des Servicedesks erfolgt in der Regel am nächsten ordentlichen Arbeitstag.

Backup
Die Backupverfahren in Microsoft Azure werden laufend den technologischen Möglichkeiten angepasst und optimiert. Die Leistungen sind abhängig vom aktuellen Service-Umfang von Microsoft Azure und seitens Microsoft im Detail dokumentiert. Die SaaS-Lösungen von Microsoft (Office 365, Dynamics 365) enthalten kein Backup i.e.S. Ein solches muss mit einer kostenpflichtigen Erweiterung dazuerworben werden.

Technischer Notfall
Im Bedarfsfall kann ein technischer Notfall ausgelöst werden. Dies ist für eine prioritäre Bearbeitung auch während der üblichen Bürozeiten möglich. Dabei wird in jedem Fall und unabhängig vom Grund eine Einsatzpauschale von CHF 450 fällig. Die effektive Arbeitszeit wird zusätzlich nach Aufwand verrechnet. Die Auslösung eines technischen Notfalls ist durch den Kunden explizit zu fordern, damit das entsprechende Eskalationsverfahren ausgelöst werden kann.

3. Pflichten des Kunden

Der Kunde ist für die Auswahl, Bereitstellung, Installation, Implementierung, Systemvoraussetzungen, den Gebrauch und Unterhalt der notwendigen Hard- und Software und Netzwerkdienstleistungen für den Fernzugriff bis zum Routereingang genutzten Datacenter verantwortlich. Der Kunde ist für jegliche Nutzung der von execure bezogenen Dienstleistungen, Applikationen, seines Anschlusses, seiner Inhalte auf Servern von execure (z.B. auf Webservern, Shared-/ Hosted-Servern, Servern im Eigentum des Kunden aber technisch betrieben durch execure) verantwortlich und verpflichtet sich, bei der Nutzung der vertraglich vereinbarten Leistungen von execre (Verbreiten bzw. Abrufen) zu jeder Zeit die massgeblichen gesetzlichen Bestimmungen des In- und Auslandes einzuhalten, insbesondere die Vorschriften des Datenschutzes, der Datenarchivierung, der Mailarchivierung, des Fernmeldewesens, des Urheberrechts und des Strafrechts.

Gesetz- und vertragsmässige Nutzung
Der Kunde sorgt dafür, dass die Dienstleistungen, Produkte und Fremdprodukte, für die er mit execure einen Vertrag abgeschlossen hat, gesetzes- und vertragsmässig genutzt werden. Er ist verpflichtet, sämtliche gesetzlichen Vorschriften einzuhalten und übernimmt die alleinige Verantwortung für den Inhalt der auf seinen Systemen und Speichermedien vorhandenen Daten. execure lehnt diesbezüglich jegliche Haftung ab.

Verbot missbräuchlicher Nutzung
Der Kunde wird auch jeden Versuch unterlassen, selbst oder durch nicht autorisierte Dritte Informationen oder Daten unbefugt abzurufen oder in Programme, die von execure betrieben werden, einzugreifen oder eingreifen zu lassen oder in Datennetze von execure unbefugt einzudringen. Der Kunde ist verpflichtet, execure gegenüber allen Ansprüchen jeglicher Art schadlos zu halten, welche Dritte gegen execure im Zusammenhang mit der Nutzung der Leistungen von execure durch den Kunden geltend machen. Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm für den Zugang zu den vertraglichen Leistungen von execure benutzten Geräte (Hard- und Software) jederzeit in funktionsfähigem Zustand zu erhalten. Der Kunde trägt sämtliche damit zusammenhängenden Kosten wie Material- und Installationskosten, laufende Fernmeldekosten, Versicherungskosten, Update-Service-Kosten seitens Hersteller.

Einsatz von Hardware
Bei Einsatz von Hardware, Routern, Bridges, Firewalls, Aktivkomponenten usw. hat der Kunde insbesondere für deren Tauglichkeit, Funktionstüchtigkeit, Sicherheit, Aktualisierung und Kontrolle zu sorgen. Sollte er diese nicht selber durchführen und execure damit beauftragen, so wird der diesbezügliche Aufwand / Support verrechnet. Von execure gemietete Geräte sind vom Kunden ordnungsgemäss zu benutzen, zu unterhalten und zu schützen. Verletzt der Kunde eine seiner vertraglichen Pflichten, so ist execure ohne weiteres berechtigt, den Kunden zur Erfüllung des Vertrages anzuhalten oder vom Vertrag frist- und entschädigungslos zurückzutreten und ihre Leistungen einzustellen sowie sämtliche damit verbundenen Daten zu löschen. Die Geltendmachung von Schadenersatz in jeglicher Form durch execure bleibt in diesem Fall ausdrücklich vorbehalten.

4. Lizenzen

Der Kunde ist verantwortlich für die lückenlose Lizenzierung sämtlich eingesetzter Software, Tools auf seinen genutzten Umgebungen in der Public Cloud von Microsoft oder OnPrem. Der Kunde bewahrt den Nachweis für selbst erworbene Lizenzen auf und übermittelt diese zu Beginn der Zusammenarbeit als z.B. Scan oder Mail an die execure für den Lizenz-Nachweis und Dokumentation.

Lizenzabklärungen
Der Kunde informiert sich bei Unsicherheiten bzw. Unklarheiten in Lizenzfragen direkt bei den fraglichen Softwarelieferanten. execure kann ihn hierbei kostenpflichtig unterstützen. Aufwendungen für allfällige Lizenzen-Audits, Dokumentationen, Abklärungen, Besprechungen seitens der Software-Lieferanten sind in jedem Fall kostenpflichtig. Der Kunde nimmt explizit zur Kenntnis, dass bei allfälligen Lizenzierungs- / Rechts-Verstössen der Kunde rechtlich direkt belangt würde seitens der Software-Lieferanten wie z.B. Microsoft und execure hierauf keinen Einfluss hat.

Cloud Lizenzen
Cloud Lizenzen welche der Kunde a) via dem execure Microsoft SPLA-Agreement oder b) via CSP mietet, werden grundsätzlich seitens execure verwaltet. Es gelten die vertraglichen Vereinbarungen der jeweiligen Hersteller (explizit: Microsoft Online Services Terms OST im Zusammenhang mit den Cloud Services von Microsoft).

5. Gebührenordnung

Die Gebühren für die von execure dem Kunden zur Verfügung gestellten Leistungen richten sich nach den jeweils aktuellen Preislisten. Allfällige Preisaufschläge infolge Teuerung, Inflation, Index-Anpassungen oder Preisanpassungen werden dem Kunden weiterverrechnet. Sämtliche Zusatzleistungen von execure werden dem Kunden belastet (Support vor Ort, Reise- und Fahrtspesen, Kleinmaterial, Remote-Support, Anruf an Servicedesk, Rückrufe an Kunden, Kontrolle von Firewalls / Setups / xDSL-Anschlüssen / Router / Modems / Hardware / Software etc.). Die Preisangaben von execure verstehen sich grundsätzlich exklusive Mehrwertsteuer.

Zahlungen, allgemein
Der Kunde verpflichtet sich zur pünktlichen Bezahlung seiner Dienstleistungsgebühren. Rechnungen, die der Kunde nicht bis zu deren Fälligkeit bestreitet, gelten als anerkannt. Bei sich wiederholenden Gebühren ohne monatliche Rechnung hat der Kunde diese anerkannt, falls er sie bis zum letzten Tag vor der sich wiederholenden Leistungsperiode nicht bestreitet. execure ist bei Zahlungsverzug des Kunden berechtigt, ohne weitere Mahnung die Leistungen entschädigungslos einzustellen, nach Abmahnung die Betreibung einzuleiten und das Inkasso auf Kosten des Kunden durch einen Dritten besorgen zu lassen. Abzüge von den zu zahlenden Rechnungsbeträgen sind weder durch Verrechnung mit allfälligen Gegenforderungen noch aus anderen Gründen gestattet. Daraus resultierende Kosten (Mahnungen, Sperrung, Entsperrung von Benutzerkonten / Zugängen und Teilrechnungen) werden verrechnet. Die Gebühren für Betriebsdienstleistungen sind im Voraus so zu bezahlen, dass diese fristgerecht vor Beginn der eigentlichen Betriebs-Dienstleistungsperiode bei execure eingetroffen sind. Der Kunde trägt zudem die execure allfällig durch den Zahlungsverzug entstandenen weiteren Kosten.

Zahlungsmodalitäten, Verzug
Die Bezahlung erfolgt ausschliesslich per Rechnung, durch Belastung auf der durch den Dienstleistungsbezüger genannten Kreditkarte oder per Bankeinzug mittels LSV. Bei sämtlichen Dienstleistungen im Sinne eines Abonnements oder Leistungen Dritter, die durch execure vermittelt werden (z.B. Softwarevermietung) ist der Betrag per 1. Tag der neuen Periode fällig. Bei fehlender oder nicht rechtzeitiger Bezahlung kann execure den Zugang des Kunden zu allen Dienstleistungen ohne weiteres sofort sperren sowie sämtliche dazugehörenden Daten löschen. Der Kunde bleibt auch in diesem Fall verpflichtet, weiterhin seine Dienstleistungsgebühr zu bezahlen bis zum Ablauf der vertraglich vereinbarten Vertragsdauer. execure lehnt jegliche Haftung für dadurch entstehende Arbeitsausfallzeiten, Störung der Produktivität, Lieferengpässe oder Lieferverzug oder anderen Forderungen ab. execure kann Massnahmen zur Sicherstellung ihrer Ansprüche in Form von Vorauszahlungen, Bankgarantien etc. verlangen. Leistet der Kunde die Vorauszahlung oder Sicherheit nicht (z.B. auch bei Vertragsverlängerungen), kann execure den Vertrag fristlos und entschädigungslos auflösen bzw. die entsprechenden Dienstleistungen sofort und ohne Vorwarnung abschalten. Die gleiche Regelung gilt bei Nachlassstundung oder Konkurseröffnung, wenn der Kunde oder die Konkursverwaltung für die Bezahlung der künftigen Rechnungen keine Sicherheit leisten.

6. Haftungsausschluss

Die Haftung nach Produktehaftpflicht / Produktehaftpflichtgesetz ist nicht anwendbar zulasten execure. execure ist bemüht, ihre Leistungen jederzeit vollumfänglich und in bester Qualität zu erbringen. execure hat für höhere Gewalt sowie Störungen durch Streik, Aussperrung, behördliches Eingreifen und andere unverschuldete Umstände Dritter jedoch nicht einzustehen. execure unternimmt mögliche Sicherheitsvorkehrungen bezüglich erkannter Probleme und Gefahren entsprechend ihren personellen, technischen und finanziellen Möglichkeiten.

Behebung von Störungen
Der Kunde unternimmt alle nötigen Schritte auf seinen Geräten auf eigene Kosten. Allfällige Störungen werden baldmöglichst im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten und vereinbarten Reaktionszeiten behoben. Sofern die Behebung der Störung aus Gründen, welche ausschliesslich bei execure liegen, nicht mehr oder nicht innert angemessener Frist erfolgt, kann der Kunde bei Betriebsdienstleistungen als einzige Massnahme eine kostenlose Vertragsverlängerung verlangen.

Haftungsumfang
Jegliche Haftung von execure für indirekte Schäden oder Folgeschäden wird abgelehnt. Die Haftung für direkte Schäden ist auf den Betrag von maximal den Jahresdienstleistungskosten bei execure limitiert (ohne Dienstleistungen durch Dritte wie z.B. Reselling/Wiederverkauf von Swisscom- oder Microsoft-Produkten). Der jeweilige Anbieter ist verantwortlich für Verfügbarkeit und Richtigkeit von Informationen, Produkten und Dienstleistungen, Freiheit der Information von Rechten Dritter sowie Übermittlungszeiten. Unerwünschte Werbemails (Spam) können seitens execure Services bzw. seitens Microsoft Cloud Services nicht vollumfänglich verhindert werden.

E-Mails: Explizite Haftungsbeschränkungen
MIT-GROUP haftet explizit nicht für nicht oder verzögert zugestellte oder fälschlich gefilterte E-Mails und lehnt jegliche daraus erwachsenden Haftungsansprüche oder Folgekosten ab. Gleiches gilt für allfällige Schäden, die aus Phishingmails, Mails mit schädlichen Anhängen oder Links entstehen. Zusatzaufwendungen und Support im Bereich Virenschutz, Malware, Trojaner, Ransomware, Spamschutz, Filterung, Suche und Freigabe von gefilterten Mails, Anpassungen Blacklist / Whitelist, Statistiken, etc. sind in jedem Fall kostenpflichtig.

Managed Security
Für Managed Security Services verweisen wir auf den optional separat abzuschliessenden Service und die darin enthaltenen technischen und administrativen Sonderbestimmungen. Für die Beeinträchtigung der Verfügbarkeit von Diensten oder deren Missbrauch im Zuge von Hackerangriffen / DDoS-Attacken / Ausfall Internetprovider lehnt execure jegliche Verantwortung ab. execure behält sich vor, solche Dienste (z.B.: Webseiten, Servers, Services, Apps, Schnittstellen) ohne Vorankündigung zu deaktivieren oder zu sperren, falls technisch notwendig. Dem Kunden entsteht daraus kein Schadenersatzanspruch. Zwingende Upgrades, welche über die standardmässige Wartung der Hosting Infrastruktur hinausgehen (z.B.: spezielle Upgrade von z.B. Servers, Tools, CMS-Software, Firewall-Firmware), sind grundsätzlich kostenpflichtig. Allfällige Schadenersatzansprüche gegenüber verantwortlichen Dritten sind direkt durch den Kunden geltend zu machen.

7. Spezielle Hinweise zur Kundenhaftung

Die Weitergabe von Kreditkartennummern, Kennwörtern, sensibler Daten (Kauf via Internet, Telebanking, Online-Handel) erfolgt auf eigenes Risiko des Kunden. Die Haftung für das Herunterladen, den Upload, das Verbreiten bzw. Verwenden von illegalen Raubkopien (Warez, Appz, Crackz, Serialz, Software, Musik, Lizenzen) liegt beim Kunden. Er ist sich bewusst, dass er dadurch Urheberrechte verletzt.

Zugang Kinder und Jugendliche
Der Kunde ist verantwortlich für den kontrollierten, überwachten Zugang von Jugendlichen unter 16 Jahren entsprechend der geltenden gesetzlichen Bestimmungen sowie der korrekten Erstellung und Anwendung einer unternehmensinternen Weisung zur Nutzung der Informatik-Mittel auf der gesetzlichen Basis desjenigen Landes, das für den Kunden und die Mitarbeitenden Anwendung findet. Der Kunde anerkennt, dass die Haftbarkeit bezüglich strafrechtlich relevanter Inhalte beim Autor / Anbieter bzw. dem Kunden liegt. Der Kunde hat daher alles Nötige vorzukehren, dass niemand zu den eigenen Zugangsdaten wie Benutzername und Passwort gelangen kann. Seiten, Homepages mit strafrechtlich relevanten Inhalten kann execure ohne Warnung jederzeit bzw. in Abstimmung mit der der Strafverfolgungsbehörde ohne vorherigen Backup oder Sicherung löschen bzw. deaktivieren. execure lehnt sämtliche Haftungsansprüche bezüglich Beihilfe und Verbreitung von strafrechtlich relevanten Inhalten in jedem Fall ab.

DDoS-Attacken
Wird die Domain eines Kunden (z.B. Webserver, Mailserver, virtueller Server) durch eine gezielte Attacke, z.B. Distributed Denial of Service-Attacke (DDoS), angegriffen, gehen die Aufwendungen für sämtliche Abwehrmassnahmen zu Lasten des Kunden. execure behält sich vor, zum Schutze der übrigen Kunden und zur Verhinderung weiterer Folgekosten seitens der Backbone-Provider die entsprechende Domain und die dazugehörigen Dienstleistungen sofort zu deaktivieren. execure unterstützt im Rahmen von (kostenpflichtigen) Massnahmen den Kunden bei einer allfälligen Strafuntersuchung gegen den Angreifer (auch unbekannt). execure behält sich jederzeit vor, selbst eine Strafuntersuchung einzuleiten.

8. Überschreitung von vertraglich vereinbarten Speicher- und Feedlimiten

Überschreiten Homepages / Datenspeicherumgebungen (virtuelle Server, Azure Services, Emailarchive, Hostings, FTP-Zugänge, Kundenprofile, SharePoint-Räume, Fileserver- / Datenablagen) den vertraglich oder in Online-Serviceseiten definierten Disk-Datenplatz, kann execure 24 Stunden nach erfolgter Mitteilung per E-Mail Daten ohne weitere Rücksprache oder Sicherung jederzeit aus Platzgründen und zugunsten der Server-Verfügbarkeit für die anderen Kunden löschen oder den Zusatz-Datenplatz fakturieren. Auch nach Löschen der Daten ist der Kunde für den Mehrbedarf kostenpflichtig. Dasselbe gilt grundsätzlich für Statistikfiles / Logfiles / Schattenkopien / Papierkörbe / Archive von Servern / Services. Bei akuter Gefährdung / Störung des Betriebs kann execure Kundenzugänge, Statistikfiles / Logfiles / Schattenkopien / Sicherungs-Dumps / Papierkörbe / Archive von Servern / Services / Applikationen / Kunden- / Benutzer-Profile / Dienste / Datenbanken / Exchange-Outlook-OST-Cache-Dateien auch ohne Vorankündigung deaktivieren oder löschen. Monatliche, gemäss Auswertung von execure vertraglich vereinbarte Feed- / Daten- / Units-Bezugsgrenzen überschreitende Datenbezüge (Download/Upload/Units) werden zusätzlich fakturiert. Als Feed- / Daten- / Units-Bezug zählt der ganze Datenverkehr, insb. Surfen (HTTP, WWW), E-Mail (POP, SMTP), FTP, Chat, Video, Telefonie, Telnet, Filetransfer, VPN-Traffic, Remote-Desktop-Services-Traffic, Streaming-Dienste, Programmdownloads, Synchronisationen, Internet-Radio, Conferencing, SMS, Fax, VoIP-Traffic.

9. Gewährleistung

Der Kunde ist sich bewusst, dass nach Beendigung dieses Vertrages der Zugriff auf die Leistungen eingestellt wird. execure sichert nicht zu, dass die abgespeicherten Daten, Inhalte und/oder Informationen nach der Beendigung dieses Vertrages weiterhin abrufbar bleiben.

execure leistet keine Gewähr auf die von Dritten (beispielsweise Microsoft) bezogenen Leistungen. execure ist ihrer Gewährleistungspflicht zudem in dem Umfange entbunden, als ein Mangel der Software auf nicht von ihr alleine zu vertretende Umstände zurückzuführen ist.

Im Übrigen bemüht sich execure, während der Gewährleistungsfrist von sechs Monaten ab Inkrafttreten dieses Vertrages auf schriftliche Rüge per Einschreiben des Kunden hin zweckdienlich dokumentierte und nachvollziehbare Mängel der Leistungen nachzubessern. Die Nachbesserung, wofür execure eine angemessene Frist von mindestens dreissig (30) Tagen eingeräumt wird, erfolgt nach eigenem Ermessen von execure durch z.B. Fehlerbeseitigung, Hinweise zur Vermeidung der Auswirkungen des Fehlers oder Überlassen neuer Software. Gelingt es execure trotz wiederholter Bemühungen nicht, den gerügten Mangel nachzubessern und wird dadurch die Gebrauchstauglichkeit der Leistung wesentlich herabgesetzt oder ausgeschlossen, so hat der Kunde zweimal eine angemessene Nachfrist für die Mängelbehebung zu setzen. Nach deren erfolglosem Ablauf kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Die Zugriffsberechtigung des Kunden auf die Leistungen endet.

Der Kunde verwirkt sein Recht auf Gewährleistung, wenn die Leistungen missbraucht werden oder wenn die schriftlichen Rügen unzureichend begründet oder verspätet sind.

execure schliesst jegliche Rechtsgewährleistung aus.

10. Versicherung und Garantieleistungen im Zusammenhang mit Kundengeräten

Allfällige Garantieleistungen für die vom Kunden bei execure gekauften Geräte liegen ausschliesslich beim Gerätehersteller und sind dort direkt vom Kunden selber einzufordern und zu organisieren (inkl. allfällige Abklärungen, Dokumentationen, RMA-Eintausch-Aktionen, Postversand, Vor-Ort-Einsätze, Neukonfiguration bei Ersatz oder Verlust der Konfiguration). Delegiert der Kunde Abklärungen und Arbeiten an execure, so sind diese unabhängig vom Erfolg kostenpflichtig, da execure vom Lieferanten nicht für diese Zusatzdienstleistungen entschädigt wird. Die Versicherung der Geräte ist ohne vertragliche Vereinbarung mit execure Sache des Eigentümers und damit des Kunden.

11. Datenschutz und vertrauliche Informationen

Personenbezogene Daten im Zusammenhang mit den Kunden von execure
Wir verwenden personenbezogene Kundendaten nur in dem Umfang, als es die Erbringung unserer vertraglichen Leistungen absolut erforderlich machen.

Dies sind abschliessend:

a) Dokumentation technischer Setups (ohne Endkunden-Kennwörter)
b) Userberechtigungen
c) Abrechnungsdaten
d) Supportfälle
e) E-Mail Korrespondenz
f) Unterzeichnete Verträge

Mit der Unterzeichnung des Vertrags gestattet der Kunde execure die Verwendung solcher Informationen und Daten im Umfang dieses Mandats. execure stellt den Schutz dieser personenbezogenen Daten durch

a) Speicherung / Verarbeitung in ausschliesslich den Anforderungen der EU-DSGVO (CH-DSG) entsprechenden Services / Speicherorten,
b) mittels geeigneter Zugriffs-Sicherheitsmassnahmen;
c) durch regelmässige Schulung des Personals sicher.

Ein darüberhinausgehender Schutz weiterer, besonders vertraulicher Informationen und die damit verbundene Festlegung von Voraussetzungen und Bedingungen erfordern jeweils den Abschluss einer separaten schriftlichen Vereinbarung (Vertraulichkeitsvereinbarungen / NDA) sowie auch entsprechende technische und organisatorische Zusatzmassnahmen und Services.

Pesonenbezogene Daten in der Hoheit des Kunden
Für die verschiedenen Verantwortlichkeiten / Rollen von Kunden, ISVs/Fachapplikationspartner, Microsoft und execure verweisen wir auf die Seiten 9 ff. der Microsoft Online Services Terms (OST).

Spezielle Hinweise virtualisierte Umgebungen
Kunden ohne eigene, dedizierte VM (oder eigene Hardwareserver) greifen auf virtualisierte shared Umgebungen zu. Mittels des Einsatzes aktueller Technologien (Stand der Technik) und durch permanente Weiterbildung der Mitarbeiter sowie mittels laufender Kontrolle der Systeme wird im Rahmen der Möglichkeiten sichergestellt, dass durch die Virtualisierung kein Missbrauch entsteht. Dieser kann aber nicht ausgeschlossen werden, wobei execure nicht für allfällige Schäden haftet.

Fehlkonfigurationen von Fachapplikationspartnern, die durch den Kunden in Auftrag gegeben wurden, werden durch execure kostenpflichtig und sofort nach Erkennen korrigiert und dem Kunden fakturiert. execure kann keine permanente Überwachung durchführen von gemeinsam mit dem Software-Partner betriebenen Umgebungen bzw. seitens des Fachapplikationspartners in deren Verantwortung stehenden Elementen.

Datenspeicherort Freshdesk-Ticketsystem

Unser Support- und Ticketsystem basiert auf der Cloudlösung Freshdesk. Wir machen unsere Kunden darauf aufmerksam, dass sich die Kommunikationsdaten rund um Supportfälle (Mailinhalte, Ticketinformationen) auf den Servern von Freshdesk in einem «World Class Datacenter» von Amazon Web Services in Virginia, USA, befinden: https://support.freshdesk.com/support/solutions/articles/196893-how-can-i-be-sure-that-my-data-is-safe-with-freshdesk-where-is-the-data-hosted-

12. Offerten

Sämtliche Angaben von execure in Broschüren, Preislisten und sonstigen Publikationen sowie online verfügbare Angaben sind freibleibend und blosse Einladung zur Offerte, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist. Offerten gelten grundsätzlich als Richtofferten. Für Offerten von Fremdprodukten gilt der Tagespreis.

13. Mitarbeiterwechsel

Die Anstellung oder die direkte Inanspruchnahme von Dienstleistungen durch den Kunden in irgendeiner Form von mit der Ausführung von Leistungen betrauten execure Mitarbeitern sowie von Unterlieferanten oder Unterauftragnehmern von execure während und innerhalb eines Jahres nach Abschluss der massgeblichen Vertragserfüllung bedarf der vorgängigen schriftlichen Zustimmung von execure. Bei Zuwiderhandlung gegen diese Bestimmung ist eine Konventionalstrafe in der Höhe von CHF 100‘000 an execure geschuldet (für anfallende Rekrutierungs- und Einarbeitungskosten).

14. Vertragsdauer und Kündigung

Ein Vertrag tritt mit dem Datum der Unterzeichnung durch die Parteien in Kraft, oder – falls der Vertrag explizit ein früheres Datum des Inkrafttretens festlegt – zu jenem Zeitpunkt. Ein Vertrag tritt in jedem Falle spätestens mit Beginn der Inanspruchnahme der Leistung oder der Lieferung des Produktes oder Fremdproduktes in Kraft. Die jeweilige Vertragsdauer ist im Dienstleistungsvertrag vereinbart. Ohne fristgerechte Kündigung verlängert sich der Vertrag jeweils automatisch um die Vertragsperiode gemäss Dienstleistungsvertrag, womit die jeweilige Gebühr sofort fällig wird. Der Vertrag kann vom Kunden oder von execure schriftlich unter Beachtung der für das Produkt / die Dienstleistung definierten Kündigungsfrist auf Ende der vereinbarten Vertragsdauer (mit einer Kündigungsfrist von mind. 3 Monate) gekündigt werden (massgeblich ist der Eingang bei execure). Ausserterminliche Kündigungen oder ausserhalb des Einflussbereiches von execure liegende Zugangs- / Services-Probleme berechtigen nicht zu Teilrückzahlungen.

15. Gütliche Regelung

Beide Vertragsparteien verpflichten sich, bei Meinungsverschiedenheiten vor Anrufung des Richters einen Versuch zur gütlichen Einigung zu unternehmen und dazu mindestens der Gegenpartei ausreichend Gelegenheit zu einer schriftlichen Stellungnahme zu geben.

16. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ungültig oder unwirksam sein, so hat dies keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und die AGB insgesamt. Die Parteien bemühen sich in einem solchen Fall, die ungültige oder anfechtbare Bestimmung durch eine andere gültige und durchsetzbare Regelung zu ersetzen, welche der aufgehobenen Bestimmung in ihrem rechtlichen und wirtschaftlichen Gehalt möglichst nahekommt. Gleiches gilt für das Ausfüllen von Vertragslücken.

17. Inkrafttreten AGB

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind per 15.04.2014 in Kraft.

Datum der letzten Revision: 01.12.2018